KOnkursverwaltung zugefallen seien. Die Konkursverwaltung , sd daher zu verhalten, die seit der Konkurser- A. - Die Luzerner Kantonalbank ist Gläubigerin des öffnung verfallenen Gültzinse, soweit sie noch nicht. beam 22. Februar 1913 in Konkurs geratenen J. Mandrino, zogen seien, mit den Gülten zu versteigern und die bereits Baugeschäft in Luzern, für eine Summe von 92,800 Fr. bezogenen der Beschwerdeführerin bar auszuzahlen.