und Insbesondere auch im Zwangsvollstreckungsverfahren 1. - Auf den Rekurs gegen den Entscheid der Vorinbesteht ~er Grund nicht, der zur Aufstellung des Art. 2- ..,tanz wird nicht eingetreten, soweit dadurch die B€- ZGB ge~ührt hat. Während das Privatrecht in der Haupt- schwerde gegen die Weigerung des Betreibungsamtes, saphe dIe Le~ensverhältnisse. die es zu ordnen, und die den Rekursgegner im Aktivbürgerrecht einzustellen, abdaraus entspnngenden Interessen, die es zu schützen hat gewiesen wird. - a!s ~twas Gegebenes vorfindet und daher suchen mu'js' 2. _