Er muss Der Rekursgegner hätte höchstens allenfalls den Stand- SIch oft mit einem allgemeinen Grundsatz, mit einer punkt einnehmen können, dass die Geltendmachung der Schablone ~egnü~en, d~e sich im Leben bald, zu eng und Forderung des Rekurrenten auf dem Betreibungswege bald zu welt erw~Ist. DIese Unebenheiten des geschriebe- überhaupt wider Treu und Glauben gehe und einen Rechts-..- nen Re~hte~ soll Art. 2 ZGB ausgleichen, indem er durch missbrauch darstelle. Diese Einrede hätte er aber nur nach den HInWeIS auf Tre,? und Glauben dem allgemeinen Erhebung des Rechtsvorschlages im Rechtsöffnungsver- Grundsatz.