93 SchKG gehörig be- instanz, dass bei der Pfändung eine Gegenforderung des trachtet und die Kosten für dessen Schulbildung als un- Lohnschuldners nicht berücksichtigt werden dürfe, trifft umgänglich notwendige Auslagen angesehen habe. Dass nur in dem Falle zu, wo der Gläubiger die Gegenforderung die erste Frage zu bejahen ist, kann nicht zweifelhaft sein. bestreitet oder geltend macht, dass die zivilrechtlichen Es könnte sich zwar fragen, ob die Kosten für den Unter- Voraussetzungen der Verrechnung nicht vorhanden seien.