Gegenforderung verrechnen dürfe, sei im ordentlichen Einstellung des RekurSgegners im Aktivbürgerrecht aus- Zivilprozesse des Erwerbers der Lohnansprüche gegen den zusprechen und bekannt zu machen. Die Kompetenz des Arbeitgeber zu entscheiden. Bei einem Monatsgehalt von Betreibungsamtes zu dieser Verfügung beruht nicht auf 200 Fr. und einem jährlichen Nebenverdienst von 300 bis dem eidgenössischen Betreibungsgesetze, sondern auf kan- 400 Fr. könnten füglieh, ohne dass die Familie des Schuld- tonalem Rechte. Es handelt sich daher nicht um eine Verners in Not gerate, 40 Fr. monatlich in Abzug gebracht fügung im Sinne des Art.