Die Ein- wege geltend zu, ~achen ; jedenfalls könne er eine solche :stellung des Rekursgegners im Aktivbürgerrecht sei nach Forderung nicht mit einem gepfändeten Betrage kompen- § 35 EG z. SchKG nicht zulässig, weil sie schon einrilal sieren. Zudem sei es unzulässig, eine Lohnpfändung wegen 'stattgefunden habe.