Doch zieht ihm rens als biosses minus in sich. Indem die Vorinstanz das sein Arbeitgeber für eine auf einem Vorschuss beruhende letztere angeordnet hat, hat sie somit dem Rekursgegner Forderung, die zur Zeit der Pfändung nach dessen Angabe keinesfalls mehr, sondern höchstens etwas anderes zuge- 350 Fr. betrug, monatlich einen Betrag von 25 Fr. vom sprochen, als er verlangt hatte.