Die Aufsichtsbehörde des Kantons Basel-Landschaft im Sinne des Art: 93 SchKG. - Wann ist bei der Lohnpfän- wies durch Entscheid vom 30. März 1914 die Beschwerde dung eine Gegenforderung des Arbeitgebers zu berücksich - des Rekurrenten in Beziehung auf die Einstellung des ti gen '1 - Unanwendbarkeit des Art. 2 ZGB im Betreibung&- verfahren. Rekursgegners im Aktivbürgerrecht ab und hiess sie im: