Bundesgericht gegen den Entscheid einer kantonalen Auf- Das Betreibungsamt bemerkte zur Beschwerde u. a .• sichtsbehörde über die Einstellung eines betriebenen Schuld- dass die Parteien in erbitterter Feindschaft mit einander ners im Aktivbürgerrecht•. - Inwieweit kann das Bundes- lebten und daher anzunehmen sei, die Lohnpfändung sei gericht die Festsetzung des Existenzminimums bei der Lohnpfändung überprüfen '1 - Die Auslagen für den Besuch hö- nur aus Schikane verlangt worden. herer Bildungsanstalten sind nicht unumgänglich notwendig Die Aufsichtsbehörde des Kantons Basel-Landschaft im Sinne des Art: 93 SchKG.