gegner zu erlauben, « seinen Sohn auf Rechnung seiner Unzulässigkeit der betreibungsrechtlichen Beschwerde an das. Gläubiger studieren » zu lassen. Bundesgericht gegen den Entscheid einer kantonalen Auf- Das Betreibungsamt bemerkte zur Beschwerde u. a .• sichtsbehörde über die Einstellung eines betriebenen Schuld- dass die Parteien in erbitterter Feindschaft mit einander ners im Aktivbürgerrecht•. - Inwieweit kann das Bundes- lebten und daher anzunehmen sei, die Lohnpfändung sei gericht die Festsetzung des Existenzminimums bei der Lohnpfändung überprüfen '1