3. - Ebenso hat danach die Vorinstanz die Frage der 4. ~ Was aber den - vor der Vorinstanz nicht gel~nd Beschwerdefähigkeit des Rekursgegners mit Recht bejaht. gemachten - weiteren ~nwand des ~ekurrent~n betntIt~ Richtig ist freilich, dass das ZGB eine ausdrückliche Regel dass die Beschwerde blllnen zehn 1 agen, seItdem der des Inhalts, dass dem minderjährigen Kinde im Rahmen Rt'kursgegner die häusliche Gemeinschaft der Eltern ver.. der ihm zukommenden Verfügungsbefugnis über den lassen, hätte erhoben werden müssen; so braucht er.