Kinde eingeräumte Befugnis, selbständig, ohne Mitwirkung der Eltern über seinen Arbeitserwerb zu verfügen. B. - Gegen diesen Entscheid rekurriert der Gläubiger sich praktisch nicht denken lasse, ohne dass ihm eine Roth an das Bundesgerich1 mit dem Antrage, ihn aufzubeschränkte Handlungsfähigkeit, nämlich hinsichtlich der heben und die Beschwerde des W. Hofmann gänzlich ab- Verwaltung und Verfügung über den Arbeitserwerb zuge- zuweisen; In der Rekursschrift werden zunächst die bereits standen werde, müsse daher die Frage der betreibungs- von du kantonallll Aufsichtsbehörde zurückgewiesenen