Das gleiche müsse selbstverständlich auch legte: möglich sein, wenn eine Pfändung erst später mit dem a) eine Bescheinigung der Schriftenkontrolle. f\rbon Rechte eines Dritten in Kollision gerate, weil dieser bevom 20. März 1914, dass zwar die Eltern des Be~hwerde­ haupte, erst nachträglich einen Anspruch auf das Pfänführers inzwischen ebenfalls nach Arbon übergesiedelt dungsobjekt erworben zu haben.