ZGB Verfügungen abgeändert werden könnten, wenn sich die das Begehren um Aufhebung der Pfändung, indem er der Verhältnisse des Schuldners inzwischen wesentlich geänkantonalen Aufsichtsbehörde folgende Urkunden .vor- dert hätten. Das gleiche müsse selbstverständlich auch legte: möglich sein, wenn eine Pfändung erst später mit dem a) eine Bescheinigung der Schriftenkontrolle.