A. - In der Betreibung des heutigen Rekurl'l:nten Roth gegen J osef Hofmann, Hilfsarbeiter in Steinach pfändete das Betreibungsamt Steinach vom Lohne des am 3. April 1894 geborenen, damals in der häuslichen Gemeinschaft der Eltern lebenden Sohnes des Schuldners W. Hofmann bei den Stickereiwerken A.-G. Arbon einen Betrag von 20 Fr. monatlich. W. Hofmann beschwerte· sich innert Frist über die Pfändung; die kantonale Aufsichtsbehörde wies ihn indessen am 25. November 1913 mit der Begründung ab, dass ihm als Minderjährigem die Beschwerdefähigkeit und überdies auch die Aktivlegitimation fehle, weil der von ihm verdiente Lohn gemäss Art.