26. Entscheid vom SO. April 1914 i. S. Both. Art. 295. Abs. 2 ZGB. Recht des minderjährigen Kindes, welches mit Zustimmung seiner Eltern ausserhalb der häuslichen Gemeinschaft dieser lebt. zur selbständigen Beschwerdeführung gegen die Pfändung seines Lohnes in der Betreibung gegen seinen Vater. - Der Streit darüber, wem die Lohnforderung zustehe, ob den Eltern gemäss Art. 295 Abs. 1 ZGB oder dem Kinde gemäss Abs. 2 ebenda, ist im Widerspruchsverfahren, zu entscheiden. - Befugnis der Aufsichtsbehörden. den ihnen vorgelegten Tatbestand frei und ohne an die Parteibegehren gebunden zu sein, zu beurteilen.