auch den Verlust des zweiten Rechts des Gläubigers nach sich, vor dem Richter die Einrede der Verwirkung Demnach hat das Bundesgericht des Drittanspruchs zu erheben, weil der Dritte es unter- erkann t : lassen hat, seine Ansprüche an der gepfändeten Sache Die Berufung wird gutgeheissen und in Aufhebung dem Betreibungsamt sofort im ganzen Umfange zur des Urteils des Appellationsgerichtes des Kantons Basel- . Kenntnis zu bringen.