Ist aber davon auszugehen, dass der Dritte auf die Geltendmachung des ersten Mittels, so hat dies seme Ansprüche an der gepfändeten Sache alle auf ein- nur zur Folge, dass er sich in das Verfahren einlassen muss, dem Richter die Streitfrage vorzulegen oder unter- AS 40 1II - 1914 10