Begründetheit der Zinsforderung wird geltend gemacht, darüber, ob eine gepfändete Sache infolge der daran gelder Beweis, dass die Beklagte sich vertraglich verpflichtet tend gemachten Eigentums- oder Pfandrechtsansprüche habe, von Ruf nur 5 % Zins zu verlangen, sei den Klä- Dritter der Pfändung entzogen sein solle, so rasch als gern nicht gelungen. möglich zum Austrag bringen lassen wollte. Aus diesem Grund hat das Bundesgericht trotz mangelnder entspre- C. - Gegen dieses Urteil haben die Kläger die Beru- chender Vorschrift im Gesetz schon früher erkannt, dass