Anlass der Anmeldung des nachgeforderten Prozentes Voraussetzung ist dagegen nach dem Gesetz,. dass die mit Recht noch einmal eingeleitet habe, haben die Vor- Klage innert einer vom Betreibungsamt anzusetzenden instanzen dahingestellt gelassen, mit der Begründung, dass Frist von 10 Tagen angehoben wird. Die gleich kurze die Verfügung des Betreibungsamtes nicht an die Auf- Frist von 10 Tagen ist auch für die Bestreitung des Drittsichtsbshörde weitergezogen und daher rechtskräftig und anspruches beim Betreibungsamte vorgesehen. Daraus auch für die Gerichte verbindlich geworden sei. Für die muss geschlossen werden, dass der Gesetzgeber den Streit