derung infolge Anfechtung der Gläubiger bereits durch abzuweisen. Wie aus dem mitgeteilten Tatbestand her- Gerichtsurteil festgesetzt worden sei. Ueberdies stellten vorgeht, hat das Appellationsgericht des ~anton~ B~el­ sie auch die materielle Begründetheit d!'ls' geltend ge- Stadt in seinem ersten Urteil vom 24. Jum 1913 dIe Zmsmachten Prozentes mit der Behauptung in Abrede, dass forderung nur deshalb von 6 auf 5 % herabgesetzt, weil sich die Beklagte verpflichtet habe, von Ruf nicht mehr , nach seiner Ansicht im damaligen Prozesse aus forals 5 % Zins zu fordern.