1913 Klage ein mit dem Antrag, es sei der nachgeforderte Pfandanspruch I. Ranges der Beklagten von 1 % Das Bundesgericht zieht Zins an demvom BetreibungsamtBinningen gepfändeten in Erwägung: Titel Schmidt-Bomblin unter Kostenfolge abzuweisen~ 1. ~ Mit der Vorinstanz ist die Behauptung der Klä- Sie besbittenzunächst dieZulässigkeit, den Drittanspruch ger, es liege hinsichtlich des von der Bekl~gt~n angeim Pfändungsverfahren abzuändern, nachdem die For- meldeten neuen Zinsanspruches von 1 % res Judlcatavor,. derung infolge Anfechtung der Gläubiger bereits durch abzuweisen.