In einer Betreibung der Kläger N0 2 und 3 mit -der Begründung, sie habe nur infolge eines Versegegen Ruf '\\'Urde dann dieser Titel vom Betreibungs- hens das erstemal 5 statt 6 % Zins verlangt. Die Kläger bestritten diesen Anspruch und reichten am 21. August 140 Entscheidungen der Zivilkammern. N° 25. 141' 1913 Klage ein mit dem Antrag, es sei der nachgeforderte Pfandanspruch I. Ranges der Beklagten von 1 %