Am 2. Mai 1908 gelangte der « Bohrer- tergehender Ansprüche durch den Dritten, der sich in hof » an gerichtliche Versteigerung, wobei die der Spar- der Beklagtenrolle befinde und im besten Falle die AbnndLeihkasseBern verpfändete Hypothek von 275,000 Fr. weisung der Klage erreiche, sei in diesem Verfahren nicht gänzlich zu Verluste kam. Als sich die Spar- und Leih- zulässig.