i09 SchKG handle es sich einzig um die Wahrung Spar- und Leihkasse Bern indossierte und welcher in der der Rechte, die der Drittansprecher beim Betreibungs- Folge wiederholt auf Kosten der Beklagten prolongiert amte angemeldet habe. Die Geltendmachung neuer, weiwerden musste. Am 2. Mai 1908 gelangte der « Bohrer- tergehender Ansprüche durch den Dritten, der sich in hof » an gerichtliche Versteigerung, wobei die der Spar- der Beklagtenrolle befinde und im besten Falle die AbnndLeihkasseBern verpfändete Hypothek von 275,000 Fr. weisung der Klage erreiche, sei in diesem Verfahren nicht gänzlich zu Verluste kam.