ein Pfandrecht an der gepfändeten Hypothek' Widerspruchsverfahren. 1. Der Dritte hat seine Eigen- a~ und zwar für 250,000 Fr. (infolge Abzahlung redu- tums- oder Pfandrechtsansprüche an der gepfändeten Sache ZIert auf 241,163 Fr. 90 Cts.) nebst 5 % Zins seit sogleich in ihrem ganzen Umfang geltend zu machen; 19. September 1908, sowie für 462 Fr. 15 Cts. und schuldhafte Nichtbeachtung dieser Verpflichtung hat Verwirkung des nicht angemeldeten Teiles des Anspruches für 6735 Fr. 85 Cts. für Prolongationskosten. Die Kläger den Dritten zur Folge. 2. Die zur Klage gemäss Art.