{"Signatur": "CH_BGB_005", "Spider": "CH_UNIBE", "Datum": "1914-01-01", "PDF": {"Datei": "CH_UNIBE/CH_BGB_005_BGE-40-III-138.pdf", "URL": "https://www.fallrecht.ch/c3040138.pdf", "Checksum": "8fd377609a9202a9ad971036f4c63805"}, "Scrapedate": "2026-07-03", "Scrapetime": "23:22:23", "Num": ["BGE 40 III 138"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bundesgericht (BGE via Uni Bern) Teil III 01.01.1914 BGE 40 III 138"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunal fédéral (ATF via Uni Berne) Partie III 01.01.1914 BGE 40 III 138"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunale federale (DTF via Uni Berna) Parte III 01.01.1914 BGE 40 III 138"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Bundesgericht (BGE via Uni Bern) Teil III"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Tribunal fédéral (ATF via Uni Berne) Partie III"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Tribunale federale (DTF via Uni Berna) Parte III"}], "ScrapyJob": "446973/81/5", "Zeit UTC": "03.07.2026 23:22:23", "Checksum": "1e90df7856ce2a1899ab0d8db5e76567", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bundesgericht (BGE via Uni Bern) Teil III 01.01.1914 BGE 40 III 138\n\nLeihkasse Bern dem Paul Ruf in Allschwil gegen Ver- Ihr anstatt 5 % 6 % Zins zusprach (und zwar ab\npfändung einer von einem gewissen Schmid-Bomblin aus- 239,135 Fr. 20 Cts. vom 8. September 1908 bis 16. April\ngestellten, auf dem Gute zum « Bohrerhof » lastenden und 1912 und ab 206,354 Fr. seit 16. April 1912). Das Appelvon Dr. La Roche persönlich verbürgten Hypothek lationsgericht des Kantons Basel-Stadt hat dieses Urteil\nH. Ranges im Betrag von 275,000 Fr. ein Darlehen von am 24. Juni 1913 in der Hauptsache bestätigt und nur\n250,000 Fr. Ueberdies verlangte die Spar- und Leihkasse den Zinsanspruch von 6 auf 5 % reduziert. Zur Begrün-\nBern von Ruf Ausstellung eines Eigenwechsels im Betrage dung wurde geltend gemacht, im Prozess auf Grund des\nvon 250,000 Fr., den die Beklagte als Bürgin an die Art. i09 SchKG handle es sich einzig um die Wahrung\nSpar- und Leihkasse Bern indossierte und welcher in der der Rechte, die der Drittansprecher beim Betreibungs-\nFolge wiederholt auf Kosten der Beklagten prolongiert amte angemeldet habe. Die Geltendmachung neuer, weiwerden musste. Am 2. Mai 1908 gelangte der « Bohrer- tergehender Ansprüche durch den Dritten, der sich in\nhof » an gerichtliche Versteigerung, wobei die der Spar- der Beklagtenrolle befinde und im besten Falle die AbnndLeihkasseBern verpfändete Hypothek von 275,000 Fr. weisung der Klage erreiche, sei in diesem Verfahren nicht\ngänzlich zu Verluste kam. Als sich die Spar- und Leih- zulässig. Da die Beklagte in ihrer Eingabe an das Bekasse Bern daraufhin weigerte, den Wechsel neuerdings treibungsamt Binningen nur 5 % Zins verlangt habe,\nzu prolongieren, wurde er, mangels Bezahlung durch könne ein mehreres « im dermaligen Prozesse nicht in\nRuf, am 8. September 1908 von der Beklagten eingelöst. Frage kommen». Daraufhin meldete die Beklagte mit\nHierauf trat die Spar- und Leihkasse Bern ihre aus dem Eingabe vom 25. Juni 1913 beim Betreibungsamt Bin-\nWechsel hervorgehenden. durch die Hypothekarobliga- ningen ein Pfandrecht für ein weiteres Prozent Zins an.\ntion von 275,000 Fr. sichergestellten Gläubigerrechte an ah 239,135 Fr. 20 Cts. vom 8. September 1908 bis\ndie Beklagte ab, ohne ihr indessen die Hypothek heraus- 16. April 1912 und ab 206,354 Fr. seit 16. April 1912,\nzugeben. In einer Betreibung der Kläger N0 2 und 3 mit -der Begründung, sie habe nur infolge eines Versegegen Ruf '\\\\'Urde dann dieser Titel vom Betreibungs- hens das erstemal 5 statt 6 % Zins verlangt. Die Kläger\nbestritten diesen Anspruch und reichten am 21. August\n"}