N° 24. 137 136 Entscheidungen letztem Schaden hat er indessen im gegenwärtigen das von ihm bereits bezahlte « Kaufobjekt )} im Werte Prozesse, wenigstens vor den kantonalen Instanzen, von 4800 Fr. nicht erhalte. Mit dieser Art der Begründung nicht zur Substanziierung seiher Klage verwendet, seines vermeintlichen Entschädigungsanspruchs verlässt sondern er hat aus der angeblichen Säumnis des Beklagten aber der Kläger das Terrain des Art. 5 SchKG und lediglich den rechtsirrtümlichen Schluss gezogen, dass