Er, der Kläger, könne insoweit verneint wird, als die Klage auf Aufhebung daher wegen Leistungsverzugs des Verkäufers die Auf- des Steigerungskaufs geht, ist genau genommen auch hebung des Steigerungskaufs, sowie Schadenersatz wegen schon über das Schicksal des weitem Klagbegehrens, Nichterfüllung verlangen. Sein Schaden betrage 4800 Fr., auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung einer « Entgleich dem Wert, den die Baracke für ihn gehabt haben schädigung I) von 4800 Fr., entschieden. Denn diese würde.