Das Bundesgericht zieht A. - Der Kläger ersteigerte am 1. Juli 1910 an einer in Erwägung: vom Beklagten geleiteten betreibungsrechtlichen Zwangs- 1. - Insoweit die vorliegende Klage auf « Auflösung versteigerung eine in der Gemeinde Steg (Betreibungs- der Kaufversteigerung vom 1. Juli 1910 » gerichtet ist, bezirk West-Raron) befindliche Baracke im ungefähren scheitert sie schon an der mangelnden Passivlegitima- Werte von 5000 Fr. zum Preise von 665 Fr. Die Besitz- tion des Beklagten.