Auf eine Anfrage des Instruktionsrichters, ob der Kar- und andere erkennen bloss einzelnen unter ihnen diesen freitag im Kanton Thurgau ein staatlich anerkannter Charakter für das allgemeine bürgerliche Leben zu. Ob Feiertag sei, hat sie sodann folgende Antwort erteilt : im vorliegenden Fall der Karfreitag als staatlich aner- {( ..... teilen wir Ihnen mit, dass das Gesetz betreffend die kannter Feiertag gelten solle, ist somit nach thurgauischem I) Kirchenordnung der evangelischen Konfession des Kan- Rechte zu beurteilen.