tionsprozess zu entscheiden. Gegen die Zulassung von l' office des poursuites du district de Lausanne. La societe Gläubigem, deren Forderungen nach dem Gesagten am creanciere se fondait sur I'art. 13 de ses statuts, a teneur schweizerischen Konkurse nicht teilnehmen können, steht duquel : «Les actionnaires entrepreneurs habitant hors den Rekurrenten daher der Beschwerdeweg offen.