2. - Konnte somit auf die Beschwerde der Rekurrenten Am Konkurse der Zweigniederlassung der Brüder Fitz nicht eingetreten werden, so ist aber doch zu bemerken, in Au können sich somit deren Gläubiger nur für solche dass die von der Vorinstanz vertretene Auffassung un- Forderungen beteiligen, die auf Rechnung der Zweigni~­ richtig ist.