gangene Verbindlichkeiten geltend machen ~önne~, so sich auf diese Ansicht· stützte (vgl. AS Sep.-Ausg. 13 will es damit die in der Schweiz gelegenen AktIven dIesen N° 37 *). Auch soweit das Konkursamt erklärt hat, wie Gläubigern allein zuwenden und alle andern vom Zugriff es in der Folge handeln werde, kann sein Verhalten nicht darauf ausschliessen.