Unter sichtlich darauf hingewiesen, dass j e der Gläubiger der diesen Umständen sei nicht zu prüfen, ob fonnell eine Gesellschaft Brüder Fitz in der Schweiz als Konkurs- anfechtbare Verfügung vorliege. 126 Entscheidungen der .Schuldbetreibungs- und Konkurskammer . N° 21. 127 C. - Diesen Entscheid haben die Rekurrenten unter zur Folge, dass auch für solche Forderungen die Zwangs- Erneuerung ihres Begehrens an das Bundesgericht weiter- vollstreckung eintritt, für die vorher keine Betreibung gezogen. eingeleitet worden ist.