Tatsache einer dem Konkurse vorausgehenden Arrest- Sodann habe das Konkursamt in seinem Bericht offen- betreibung ein Konkursvorrecht abzuleiten wäre. Unter sichtlich darauf hingewiesen, dass j e der Gläubiger der diesen Umständen sei nicht zu prüfen, ob fonnell eine Gesellschaft Brüder Fitz in der Schweiz als Konkurs- anfechtbare Verfügung vorliege. 126 Entscheidungen der .Schuldbetreibungs- und Konkurskammer .