Zudem müsse die Frage, ob eine Forderung an der Zur Begründung führten die Rekurrenten folgendes inländischen Liquidation teilnehmen könne, im Streitfall aus: Die angefochtene Verfügung sei eine vom Konkurs- im Wege des Kollokationsprozesses entschieden werden, amt kraft der Amtsgewalt und mit Wirkung nach aussen da in diesem Prozesse nicht bloss über den Bestand der erlassene Massregel. Das Amt habe bei Feststellung der Forderungen, sondern auch über die Frage, ob der Gläu- Beschlussfähigkeit der Gläubigerversammlung sämtliche biger ein Beschlagsrecht am inländischen Konkursver- Gläubiger der Brüder Fitz berücksichtigt.