Aus dem Betreibungsgesetz lasse führung des Konkurses nur solche Gläubiger zuzulassen. sich nicht schliessen, dass im inländischen Konkurse einer die in der Schweiz einen Arrest erwirkt hätten oder allen- ausländischen Gesellschaft nur {( Forderungen an der falls « spezifische Gläubiger der hiesigen Geschäftsnieder- inländischen Zweigniederlassung » zu berücksichtigen lassung » seien. seien. Zudem müsse die Frage, ob eine Forderung an der Zur Begründung führten die Rekurrenten folgendes inländischen Liquidation teilnehmen könne, im Streitfall aus: