Vorher in Erwägung: war von den Rekurrenten Andreas und Josef Peter einer- Die Vorinstanz hat die Beschwerde mit zutreffender seits und Benedikt Peter andrerseits, Stickereifabrikanten Begründung abgewiesen. Ihre Auffassung, dass in Bezie- in Hohenems, ein Arrest auf die in Au liegendenWaren der hung auf die Einhaltung der für die Fortdauer des Arrestes Brüder Fitz erwirkt worden. Am 27. März 1914 fand in Au gesetzten Fristen der Abweisung des Rechtsöffnungsbe- die erste Gläubigerversammlung statt. Nach dem Protogehrens dessen Rückzug gleichzustellen sei, ist unanfecht- koll sollen von 120 bekannten