kurs amt geäusserte Ansicht. - Art. 50 fl'. SchKG. Am Kon- » Nachdem in letzterem Falle das Gesetz Art. 278 2 aus- kurse der Geschäftsniederlassung eines im Ausland wohnen- I) drücklieh dem Arrestgläubiger eine zehntägige Frist den Schuldners können nur solche Forderungen teilnehmen, » zur ordentlichen Klageinreichung gewährt, so war der für die in der Schweiz ein Betreibungsort gegeben ist oder ohne den Konkurs gegeben wäre. Zulässigkeit der Be- I)