Nun bestimme Art. 278 Abs. 4 Betrag ist dann je nach dem Ausgang des Widerspruch- SchKG, dass der Arrest erlösche, wenn der Arrestgläubiverfahrens unter die genannten Gläubiger oder diejenigen ger die angehobene Klage zurückziehe. «( Unter diesem und Konkurskammer. N° 21. 123 122 Entscheidungen der Schuldbetreibungs-