Wider- das Rechtsöffnungsbegehren, zog es dann aber wieder spruchsverfahren die Verwert:ung der gepfändeten Ge- zurück und erhob innerhalb zehn Tagen nach dem Rückgenstände zu Gunsten der an der zweiten Pfändung teil- zug Klage~auf Anerkennung seiner Forderung. Der Rekurnehmenden Gläubiger keineswegs; denn auch wenn die rent verlangte darauf vom Betreibungsamt Basel-Stadt behauptete Identität bestünde und im genannten Ver- die Aufhebung des Arrestes.