auf seine eigene Veranlassung hin ein Widerspruchs- rung gegen den Rekurrenten E. Roth in Mannheim einen verfahren durchgeführt wird, das möglicherweise die Arrest und leitete sodann rechtzeitig die Betreibung ein. Aufhebung der ersten Pfändung zur Folge hat. Entgegen Als der Rekurrent Rechtsvorschlag erhob, stellte Zeltner der Ansicht der Rekurrenten hindert sodann dies Wider- das Rechtsöffnungsbegehren, zog es dann aber wieder spruchsverfahren die Verwert:ung der gepfändeten Ge- zurück und erhob innerhalb zehn Tagen nach dem Rückgenstände zu Gunsten der an der zweiten Pfändung teil- zug Klage~auf Anerkennung seiner Forderung.