Es berechnete dabei Auslagen für die Steigerungsanzeigen vom 22. und 27. den Gesamterlös aus sämtlichen Betreibungen und zog Juli (richtig 25. und 26. Juli) 1913 im Betrage von 39 Fr. davon u. a. die Kosten von Steigerungsanzeigen an Dagegen seien andere, vor der Aufnahme der Retentions- Pfändungsgläubiger vom 25. und 26. Juli im Betrage urkunde entstandenen oder sonst nicht durch die Bevon 39 Fr., sowie die Kosten der den Pfändungsgläubi- treibung NO 6630 verursachten Kosten. wie diejenigen gern gesandten Kollokationsanzeigen und Verlustscheine von Kollokationsauszügen und Verlustscheinen für die. ab