die Baugenossenschaft Eigen- vorgeschrieben sei, abgesehen davon, dass die retinierten heim in Neuallschwil, führte gegen Hans Meissen-Meyer- Gegenstände zum Teil nicht gepfändet worden, zum Teil hofer in Neuallschwil für eine Mietzinsforderung auf nachträglich infolge der Erhebung von Drittansprüchen Grund einer am 7. und 9. Mai 1913 vom Betreibungsamt wieder aus der Pfändung gefallen seien. Binningen aufgenommenen Retentionsurkunde die Be- Die Aufsichtsbehörde des Kantons Basel-Landschaft treibung durch.