Gläubigerversammlung und rechtskräftiger Erledigung Forderung wäre demnach ein Betrag von 380 Fr. 70 Cts. des Kollokationsverfahrens über die an denselben geltend ungedeckt geblieben. gemachten Pfandrechte zuzuwarten. B. - Gegen diese Verteilung erhob die Rekurrentin ~e~hwerd~ mit dem Begehren, die Verteilungsliste sei m dem Smneabzuändern. dass ihre Forderung von 4. Entscheid. vom aso Ja.nuar 1914 i. S. Ba.ugenossenscha.ft 234 Fr. 80 Cts. vollständige Deckung erhalte.