Die seI, Ihre Verschiebung bIS nach der zweiten Gläubigervervorzeitige Versteigerung vün Liegenschaften, an denen sammlung also der Masse Schaden brächte. So dann steht Pfandrechte üderan.dere beschränkte dingliche Rechte fest, dass .an denselben Grundpfandr~hte geltend gemacht geltend gemacht werden, wird durch die Normen, welche worden smd, .sodass die Versteigerung vor Durchführung die revidierten Art. 208, 259 und 135 SchKG über· die des KollokatIonsverfahrens über diese Rechte selbst im Behandlung dieser Rechte im Künkurse aufstellen, aus- Falle der Dringlichkeit unzulässig wäre. Wenn die Vorgeschlüssen.