ch:r~n ~etrac~tet werden und ist daher ohne Frage auch B. - Gegen diesen Entscheid rekurriert die Schweize-· legItImIert, SIch gegen Verfügungen der Konkursverrische Volksbank Winterthur an das Bundesgericht, indem ~al.tung oder Gläubigerversammlung, durch welche sie sie ihr Beschwerdebegehren erneuert. m Ihrer Stellung als solche beeinträchtigt wird, zu be~ schweren. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht 2. -