Folglich sei auch eine' war - und ihr Pfandrecht im Kollokationsverfahren Beschwerde gegen die Anordnung der Steigerung durch nicht definitiv abgewiesen ist, muss sie daher trotz der das Konkursamt ausgeschlossen, da dieses damit nur frag~chen Hinterlegung nach wie vor als Pfandanspreden Gläubigerversammlungsbeschluss ausführe. ch:r~n ~etrac~tet werden und ist daher ohne Frage auch B. -