Hätte die kurse zugelassen werde. Das Konkursamt Münc~wilen, Beschwerdeführerin sich dagegen wehren wollen, so hätte zur Vernehmlassung eingeladen, beantragte, dIe Be- sie sich innert der ordentlichen Beschwerdefrist beschwe- J4 Entscheidungen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer. No 3.